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Ambulant betreute Pflegewohngemeinschaft

Eine ambulant betreute Wohngemeinschaft (abWG) unterscheidet sich von den Heimen in vielerlei Hinsicht.
Es ist wichtig für Sie diese Unterschiede zu kennen.

Die Selbstbestimmung

Die Mitglieder von Wohngemeinschaften leben in ihrer Häuslichkeit selbstverantwortlich und selbstbestimmt. Trotz persönlicher Einschränkungen beim Einzelnen, ist es dem Bewohner (WGler) möglich, selbstbestimmt zu leben und zu handeln. Die Mitglieder (hierbei sind auch Angehörige und Betreuer gemeint) treffen alle, die Gemeinschaft betreffenden Entscheidungen gemeinsam mit den anderen Wohngemeinschaftsmitgliedern.

Der Pflege- und Betreuungsdienst hat in der WG lediglich Gaststatus. Die Aufgabe des Pflege- und Betreuungsdienstes ist es den WGlern Ihr Leben nach ihren speziellen Wünschen zu ermöglichen! Durch diese Unterstützung treten die körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen in den Hintergrund. Es wird den Bewohnern ermöglicht ein ganz normales Leben zu führen.

Das Gremium

Um die Entscheidungen gemeinsam und mehrheitlich treffen zu können wird ein sogenanntes Gremium gebildet. Das Gremium trifft sich in regelmäßigen Abständen, in der Regel alle 2-3 Monate, und bespricht sich.

Zum Gremium gehören:

  1. Bewohner
  2. deren Angehörige
  3. ggf. gesetzlicher Betreuer der Bewohner

Das Gremium wählt einen Bewohnervertreter. Dieser lädt auch zu den Versammlungen ein.
Jeder Bewohner, oder stellvertretend sein Angehöriger/ Betreuer haben eine Stimme. Dies ist wichtig, wenn Entscheidungen getroffen werden.

Der Pflegedienst und/oder der Vermieter hat KEINE Stimme, sie sind, falls dies gewünscht wird, ausschließlich beratend tätig.

Unterschiede zum Pflegeheim:

In einer abWG entscheiden die Bewohner selbst darüber:

  • wie sie Leben möchten
  • wie der Alltag gestaltet wird
  • von wem sie betreut werden
  • von wem sie gepflegt werden
  • wie die Wohnung eingerichtet werden soll
  • ...

Die Verträge

Jedes Mitglied der Wohngemeinschaft schließt einen Mietvertrag mit dem Vermieter (Einzelmietvertrag) ab.

Weiterhin wird ein Pflege- und/oder Betreuungsvertrag mit einem ambulanten Pflegedienst der Wahl abgeschlossen.

Eine Vereinbarung der Pflegewohngemeinschaft regelt das Zusammenleben innerhalb der WG.

Die Kosten

Die Kosten für das Leben in einer abWG entsprechen den von Pflegeheimen.
In unserer Pflegewohngemeinschaft erwartet Sie:

  1. Hoher Personalschlüssel
  2. Ein Team das Freude an Ihrer Betreuung hat
  3. Ein selbstbestimmtes Leben in herzlicher Atmosphäre
  4. Die Möglichkeit ihr Zimmer nach Ihren Wünschen zu gestalten
  5. Ein Leben in einer kleinen familiären Gemeinschaft